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Du befindest dich im Forum: Probleme nach der Trennung. Du hast verlassen oder wurdest verlassen. Wie geht es weiter? Wie geht man mit dem Trennungsschmerz um? Gleichgesinnte und Verständnisvolle tauschen sich hier aus und geben Ratschläge für einen Neubeginn. Bitte beachtet, daß es hier um persönliche Probleme geht, bei welchen Hilfe und Ratschläge gefragt sind. Den Finger in die Wunde des Threaderstellers zu legen, trägt nicht zur Problemlösung bei. Wir bitten euch deshalb, hier mit Feingefühl zu agieren.

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Alt 05.09.2018, 17:21   #81
Lilly 22
 
Registriert seit: 05/2006
Ort: Alb Donau Kreis
Beiträge: 12.606
Hallo Chrismtr,

wenn du den beiden Kindern Halt bieten möchtest, solltest du dich selbst
erst einmal stabilisieren und strickt von diesem Psychoterror deiner Ex
und ihrem Gefolge abgrenzen.

Es mag ja verständlich sein, dass du emotional noch angeschlagen bist,
aufgrund der Trennung und der Sache, dass sie angeblich einen Neuen
hat usw. usf. Aber schau halt zu, das (im Hier und Jetzt) zu akzeptie-
ren und hinter dieser Geschichte mit ihr endlich einen Schlußstrich zu
ziehen. Sie kann dich nur da treffen (verwunden), wo du das selbst zu-
lässt.

Verschwende deine Energie also lieber darauf, selbst stabil zu werden,
dir einen ordentlichen Anwalt zu suchen und die Sache mit den Kin-
dern zu regeln (Vaterschaft, Unterhalt, Sorgerecht, Umgang usw.).

Ich gehe mal davon aus, dass du für die Kleine eine Vaterschaftsaner-
kennung gemacht hast? Folglich kann sie dir allein deshalb schon mal
gar nicht den Umgang zu deinem zumindest rechtlichem Kind verbieten.

Gleichfalls ist es eben so, dass auch die Lebenspartner, welche für die
Kinder eine emotionale Bezugsperson darstellten, ein Umgangsrecht ha-
ben. Du also auch zu deinem großen "Stiefsohn" und er zu dir.

Da die Kleine erst ein Jahr alt ist und deine Ex angeblich beim Amt
Leistungen beantragt hat (obwohl sie ja vom Neuen finanziert wird),
wird das Amt sich dann sicher bei dir mit einer Überleitungsanzeige
melden und Unterhaltsansprüche prüfen, geltend machen usw. usf.
Rein theoretisch wärst du auch der Ex gegenüber zum Betreuungs-
unterhalt verpflichtet, wenn sie wegen der Erziehung und Betreuung
keine Arbeit findet usw. usf. Umgekehrt wär sie es dir gegenüber,
würdest du die Kleine betreuen und erziehen.

Habt ihr für die Kleine bisher kein gemeinsames Sorgerecht verein-
bart, kannst du einen solchen Antrag aber stellen. Lehnt sie das oh-
ne Grund ab, wirst du das gemeinsame Sorgerecht erhalten.

Solltest du die Vaterschaft für die Kleinen noch nicht anerkannt ha-
ben, wär das alles etwas komplizierter. Trotzdem solltest du dann
selbst zusehen, dass die Sache möglichst schnell geklärt wird und
entsprechende Anträge stellen. Du bist nicht darauf angewiesen,
dass sie dir wohlwollend gegenüber handelt. Außerdem spricht es
(vor Gericht usw.) eher gegen sie, will sie dir die Kinder vorenthal-
ten bzw. diese für eigene Zwecke instrumentalisieren.

An deiner Stelle würde ich es fortan tunlichst unterlassen, mit ihr
weiterhin per Telefon usw. zu kommunizieren. Da könnte sie spä-
ter sonst nochwas behaupten wollen, was ihr darüber alles angeb-
lich besprochen oder vereinbart habt.

Dass sie dir die Sache mit der Alkohlbeimischung andrehen hat wol-
len ist natürlich nicht nur rechtlich sehr bedenklich. Schließlich hat
sie hier selbst bzw. ihr Ex-Ehemann zumindest grob fahrlässig das
Wohl und die Gesundheit der Kinder / des Kindes gefährdet, son-
dern dich darüber hinaus auch noch wissentlich falsch beschuldigt.
Das Jugendamt sollte sie nach spätestens solch einem Vorfall tat-
sächlich mal näher unter die Lupe nehmen.

An deiner Stelle würde ich darüber hinaus alles, was sie dir gegen-
über im Schriftlichen so abgelassen hat, archivieren. Wer weiß, wo-
zu das später noch alles dienlich sein könnte.

Lass dich ordentlich und umfassend rechtlich beraten und werde
selbst aktiv, anstatt dich weiterhin mit ihrem Psychoterror oder
Fragen nach dem Wieso, Weshalb, Warum zu stressen oder gar
Hoffnungen darin zu verschwenden, dass aus euch nochmal ei-
ne Friede-Freude-Eierkuchen- Familie werden könnte. Wenn du
die rechtlichen Angelegenheiten allesamt geklärt und eine neue
Wohnung usw. hast, sieh lieber zu, dich um deine (dein) Kind
zu kümmern. Eventuell kannst du dir auch Gedanken über das
alleinige Sorgerecht machen, bei welchem du ihr ein großzügi-
ges Umgangsrecht einräumst, so sie denn dadurch nicht das
Wohl des / der Kinder gefährdet (sollte das tatsächlich so sein).

Du hast derzeit also eine Menge wichtigerer Dinge zu erledigen,
als dich mit solch einem Kindergarten beschäftigen zu wollen.

Was du für dich aus dieser gescheiterten Beziehung lernen kannst
ist eben u.a., dich gesund abzugrenzen zu lernen und in wichtigen
Angelegenheiten eine gewissen Sachlichkeit zu bewahren, dich
selbst besser zu organisieren und selbst wie ein Erwachsener zu
benehmen. Hör auf, weiterhin an puren Illusionen festhalten zu
wollen und akzeptieren die Realtität als das, was sie eben ist. Da-
zu gehört eben auch, dass es dir nicht nur egal sein sollte, was sie
nun, mit wem und weshalb treibt usw., weil es dich nichts mehr an-
geht und du für dich selbst sorgen, auf dein eigenes Wohl achten
solltest. Sprich ihr gegenüber zudem ein Kontaktverbot aus, was
sämtliche Kontaktversuche von ihr betrifft, die über die Regelung
der Kinderangelegenheiten hinaus gehen oder suche dir zu diesem
Zweck eine Vermittlungsperson (z.B. eben einen Anwalt).

Alles Gute.
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Geändert von Lilly 22 (05.09.2018 um 17:30 Uhr)
Lilly 22 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 06.09.2018, 09:57   #82
Chrismtr
Junior Member
Themenstarter
 
Registriert seit: 09/2018
Beiträge: 44
hey erstmal danke für die Anteilnahme,

das mit dem stabilisieren arbeite ich hart dran, jedoch ist es fast unmöglich sich von dem Terror zurückzuziehen, sie findet sogar Möglichkeiten per email anonym aus dem netz mir Infos zu geben

und selbst wenn ich mich nur zum Kaffee mit alten freunden treffe weiß sie es und schreibt diese direkt an und macht mich schlecht als wenn sie eifersüchtig wäre
ebenso ist zufällig ihr per post der verschollene schlüssel zugeschickt worden

das ist richtig Emotionen sind nicht einfach von jetzt auf gleich abzuschalten, zumindest nicht bei mir wie bei ihr..ich bin keine Maschine was man von ihr nicht sagen kann....

ja ich habe eine Anerkennung der Vaterschaft, das Problem ist sie will mit dem leiblichen vater nun doch gegenan gehen und ihn diese doch anerkennen lassen damit ich da raus bin und das wird ein kampf sagt das JA und auch mein Anwalt dies zu verhindern bzw dann noch ein umgangsrecht zu bekommen

ich gebe jetzt viel Geld für einen Anwalt aus usw das schlaucht dazu noch sehr und nagt an allem.

das umgangsrecht aufgrund der Bezugsperson wird hier dann greifen das ist richtig, nur werden als erstes Gespräche geführt mit ihr und mir zusammen und dann erst darf der Anwalt etwas tun, sofern sie nichts einwilligt und dann geht es los: es kann lange dauern und dann ist das mit der Bezugsperson wieder schwer zu halten, da eine zu lange Zeitspanne dazwischen liegt etc.

diese post vom amt habe ich schon erhalten und solle bis zum 15.09 eine Stellungnahme abgeben usw....die beiden haben auch eine bedarfsgemeinschaft angemeldet somit wäre ich mit unterhalt fein raus, das macht es für mich dann wieder schwerer für die Kinder leider

ich habe alle Protokolle der Telefonate mitlerweile 81 anrufe seit 27.8 oder so
dazu habe ich jegliche Nachricht die mir hat zukommen lassen ausgedruck und digital wo auch drinne steht, dass sie mir die Kinder regelmäßig einräumen wird und 2 sätze später wiederum nicht...ich habe auch meine freunde gebeten jegliche Nachrichten usw mir zukommen zu lassen dies klappt auch sehr gut mitlerweile…

das mit dem Alkohol wird er noch lange Probleme bereiten, da beide Elternteile des Sohnes anwesend waren und hätten es merken müssen bei dem Alkohol der angeblich zugemischt wurde ( pernod) das stinkt sehr intensiv auch in kleinen mengen und verdünnt!
demnach habe ich sie auch alle angezeigt und nun haben sie alle schiss

alleinige Sorgerecht wird wohl niemals klappen, da bisher der schein leider trügt was das JA da immer sieht, da sie sich anmelden und leider auch die Dame sehr gut lügen kann, werde dem JA auch nachher die info von gestern abend noch zukommen lassen dann müssen sie wieder tätig werden und immer wieder da ankommen...irgendwann wird sie sich verraten oder sowas dann ist ende

das kontaktverbot habe ich mehrfach ausgesprochen und auch mit Anwalt gedroht, dies wird wie man sieht ignoriert demnach wird sie nun post bekommen und dann wird sie sich dran halten müssen und kann sich auch nicht entziehen, dass ich die Kinder sehen möchte und auch werde
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Alt 06.09.2018, 10:22   #83
HW124
 
Registriert seit: 07/2010
Ort: Am Rande der Lüneburger Heide
Beiträge: 11.219
Warum willst du eigentlich unbedingt die 'Vaterschaft' für ein Kind, das so gesehen wohl eh nicht von dir ist??
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Alt 06.09.2018, 10:37   #84
Chrismtr
Junior Member
Themenstarter
 
Registriert seit: 09/2018
Beiträge: 44
es ist wie meines nur biologisch nicht, wenn man auch im glauben gelassen wird von der Schwangerschaft über Geburt und Erlebnisse und Erfahrungen , und dann extreme vatergefühle entwickelt möchte man *sein* Kind nicht verlieren, und erst recht dafür sorgen, dass es nicht in solchen Verhältnissen aufwächst
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Alt 06.09.2018, 11:25   #85
ReinerWahnsinn
Junior Member
 
Registriert seit: 08/2018
Ort: Deutschland GTH
Beiträge: 49
Zitat:
Zitat von HW124 Beitrag anzeigen
Warum willst du eigentlich unbedingt die 'Vaterschaft' für ein Kind, das so gesehen wohl eh nicht von dir ist??

Weil er über lange Zeit eine väterliche Beziehung zu ihnen aufgebaut hat und die wie ein Vater liebt und sie ihn auch lieben. Das ist durchaus schon zu verstehen.
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ReinerWahnsinn ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 06.09.2018, 11:39   #86
ReinerWahnsinn
Junior Member
 
Registriert seit: 08/2018
Ort: Deutschland GTH
Beiträge: 49
Zitat:
Zitat von Chrismtr Beitrag anzeigen
Loslassen ist so eine Sache von meiner Art bin ich familienmensch und ich verstehe das alles nicht wieso sie sich jeden Tag meldet wenn sie so glücklich zu sein scheint und mich immer versucht fertig zu machen!
Loslassen ist nur schwer möglich, solange man sich verletzt fühlt. Versuche Abstand zu ihr zu gewinnen. Blockiere sie, dass sie nichts mehr an Dich senden kann! SMS von ihr liest Du gar nicht erst, sondern gleich löschen! Sie soll NICHTS über Dein jetziges Leben wissen und absolut im Dunkeln da stehen! Lass sie alleine mit ihrem Neuen und lass sie in der Wüste ihrer Verliebtheit mit ihrem Neuen sinnbildlich verdursten! Die Verliebtheit hält nicht lange an, glaube mir! Die selben Probleme kommen auch dort!

Warum sie Dich täglich kontaktiert? Zum einen, weil sie die Möglichkeit dazu hat, zum anderen weil Exen nun mal stalken! Exen stalken aus Neugier, müssen wissen, wie sehr dass Du leidest ohne sie und sich daran freuen!

Das ganze Gelabere von ihr! Sie versteckt sich nur hinter ihrer Krankheit, um ihr Fehlverhalten zu rechtfertigen und hin zu rationalisieren, das ist alles!
Mache dieses Spiel einfach nicht weiter mit, oder leide eben weiter, dann kann ich auch nicht weiter helfen und bin an einem Punkt, wo Argumentieren nichts mehr bringt, dann tut es mir herzlich leid. Nun liegt es an Dir, ob Du weiter leiden willst oder nicht..

Alles Gute Dir!


Und nun noch das Obligatorische von meiner Seite aus ...:
___________________________________________________________
Reiner Wahnsinn, das bin ich. Die Reine ist das tiefe Blech im Backofen!

Schreibfehler sind von mir absolut gewollt und dienen der allgemeinen Unterhaltung!!! Wer Schreibfehler findet, darf sie gerne behalten!
Beschwerden über Schreibfehler, fehlende Buchstaben oder Leerzeichen richtest Du bitte wie immer selbstverständlich an meine Tastatur ! !
Wenn Du irgendwelche Satzzeichen in meinen Postings vermisst, sei so frei und bediene Dich, bitte: , ; . ! ? @! #? @! “…–[/¿? ( )
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ReinerWahnsinn ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 06.09.2018, 11:51   #87
Chrismtr
Junior Member
Themenstarter
 
Registriert seit: 09/2018
Beiträge: 44
Zitat:
Zitat von ReinerWahnsinn Beitrag anzeigen
Weil er über lange Zeit eine väterliche Beziehung zu ihnen aufgebaut hat und die wie ein Vater liebt und sie ihn auch lieben. Das ist durchaus schon zu verstehen.
danke das ist leider so ich bereue es manchmal aber dann wiederrum nicht, denn die Kinder können gar nichts dafür
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Chrismtr ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 06.09.2018, 12:03   #88
Chrismtr
Junior Member
Themenstarter
 
Registriert seit: 09/2018
Beiträge: 44
Zitat:
Zitat von ReinerWahnsinn Beitrag anzeigen
Loslassen ist nur schwer möglich, solange man sich verletzt fühlt. Versuche Abstand zu ihr zu gewinnen. Blockiere sie, dass sie nichts mehr an Dich senden kann! SMS von ihr liest Du gar nicht erst, sondern gleich löschen! Sie soll NICHTS über Dein jetziges Leben wissen und absolut im Dunkeln da stehen! Lass sie alleine mit ihrem Neuen und lass sie in der Wüste ihrer Verliebtheit mit ihrem Neuen sinnbildlich verdursten! Die Verliebtheit hält nicht lange an, glaube mir! Die selben Probleme kommen auch dort!
das ist richtig aber das verletzt sein geht eher in trauer zu den kindern über das die das alles erleben müssen.
sowie in wut ihr gegenüber.

sms von ihrer nummer erhalte ich nicht damit ich die nummer auch ja nie bekomme, jegliche andere nummer habe ich sofort geblockt!
sie kontaktiert mich sogar mit briefen Bildern usw im briefkasten wie auch immer das möglich ist. oder eben durch mails aus dem netz anonym, dort ist es schwer zu blocken aber die werden nicht mehr gelesen.

ja das denke ich auch das dort,wenn es langweilig wird wieder jemand anderes kommen wird oder wenn die Eltern den Geldhahn abdrehen, denn sie wird auf dauer teuer neues hier und da und überall, sie erhält nicht viel vom amt durch deren bedarfsgemeinschaft die sie nun haben.
das amt weiß aber bescheid, dass sie ein paar sind und werden die prüfen und alles neu berechnen, dann steht sie fast vor dem nichts was das Geld an geht!.



Zitat:
Zitat von ReinerWahnsinn Beitrag anzeigen
Warum sie Dich täglich kontaktiert? Zum einen, weil sie die Möglichkeit dazu hat, zum anderen weil Exen nun mal stalken! Exen stalken aus Neugier, müssen wissen, wie sehr dass Du leidest ohne sie und sich daran freuen!
ja die Möglichkeiten sind fast endlos, ich hoffe es hört auf wenn ich ausgezogen bin, auch wenn sie weiß wo ich dann wohne...vielleicht verliert sie du lust mal daran...

diese Neugier ist dann aber krankhaft, denn so war sie vorher nie in der Beziehung oder wie man es nennen soll,
dann soll sie versuchen zu sehen das ich leide..wegen ihr sicher nicht nur wegen der Kinder und genervt bin ich mehr aber auch nicht,....sie wird es nicht lange aushalten die Fassade aufrecht zu halten das alles perfekte welt ist..ist eben so ich gebe ihr 3 Monate dann kommt der alltag und sie ist genervt.



Zitat:
Zitat von ReinerWahnsinn Beitrag anzeigen
Das ganze Gelabere von ihr! Sie versteckt sich nur hinter ihrer Krankheit, um ihr Fehlverhalten zu rechtfertigen und hin zu rationalisieren, das ist alles!
Mache dieses Spiel einfach nicht weiter mit, oder leide eben weiter, dann kann ich auch nicht weiter helfen und bin an einem Punkt, wo Argumentieren nichts mehr bringt, dann tut es mir herzlich leid. Nun liegt es an Dir, ob Du weiter leiden willst oder nicht..

Alles Gute Dir!
sie sollte endlich mal von jemanden der ihr nahe steht und der es endlich durchschaut mal zu einer Therapie gebracht werden, ihr gelüge und gelaber ist krankhaft und für alle nicht gesund, leider macht sie alles so gut das man sehr viel glück haben muss etwas rauszubekommen von ihren lügen. selbst ihre mutter glaubt ihr ja alles leider!

ich mache mir schöne tage mit den bekannten und freunden und gut ist, wir lassen es uns durch sie nicht versauen...und jede aktion die sie reißt geben wir zum Jugendamt
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Chrismtr ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 06.09.2018, 16:38   #89
Lilly 22
 
Registriert seit: 05/2006
Ort: Alb Donau Kreis
Beiträge: 12.606
Hallo Chrismtr,

Zitat:
Zitat von Chrismtr Beitrag anzeigen
...
ja ich habe eine Anerkennung der Vaterschaft, das Problem ist sie will mit dem leiblichen vater nun doch gegenan gehen und ihn diese doch anerkennen lassen damit ich da raus bin...
du kannst eine solche Vaterschaftsanerkennung ja wohl kaum allein
abgegeben haben. Sie muss zuvor bzw. gleichzeitig dann ja auch er-
klärt haben, dass du der Vater des Kindes bist und sie daran quasi
keine Zweifel pflegt, weil ihr kein anderer während der Empfängnis-
zeit beigewohnt hat. Im Übrigen würde sie sich schadensersatzpflich-
tig machen, hätte sie hierzu bewusst falsche Angaben gemacht.

Fakt ist, dass du demnach derzeit nicht nur der rechtliche, sondern
eben auch der soziale Vater des jüngeren Kindes und gleichfalls der
soziale Vater des älteren Kindes bist und somit auf jeden Fall ein Um-
gangsrecht zu den Kindern hast und diese zu dir. Gewährt sie dir das
nicht, käme das u.a. als nächster Punkt (neben der zumindest fahr-
lässigen Alkoholverabreichung) hinzu, um ggf. ihr bisheriges Sorge-
recht in Frage stellen zu lassen, weil sie so kaum auf das Wohl des
Kindes / der Kinder achtet.

Als rechtlicher Vater kannst du beim Familiengericht demnach also
sehr wohl das gemeinsame Sorgerecht für das jüngere Kind beantra-
gen. Dann muss sie alle grundlegenden Entscheidungen, die das ge-
meinsame Kind betreffen, mit dir gemeinsam regeln und kann so z.
B. nicht einfach mit dem Kind wegziehen usw. Sollte sie dir das ge-
meinsame Sorgerecht nicht freiwillig einräumen wollen, würde das
Gericht hierüber entscheiden und dir das eben zusprechen, es sei
denn, es stellt sich heraus, dass das dem Wohl des Kindes nicht ent-
spräche. Genauso könnte das Gericht aber in diesem Verfahren fest-
stellen, dass weder das bisherige, alleinige Sorgerecht auf ihrer Sei-
te, noch das gemeinsame Sorgerecht dem Wohl des Kindes entspre-
chen und dir das alleinige Sorgerecht oder zumindest Teile des Sorge-
rechts (Aufenthaltsbestimmungsrecht, z.B.) zusprechen, wenn du in
dieser Hinsicht das Wohl des Kindes besser gewährleistest.

Im Übrigen bist du deinem Kind (rechtlichem Kind) auch dann zu Un-
terhaltsleistungen gegenüber verpflichtet, wenn die Mutter in einer
neuen Lebenspartnerschaft usw. lebt. Ob sie aus Sicht des Amtes mit
dem neuen Mann eine Haushalts- oder Bedarfsgemeinschaft bildet und
dessen Beiträge / Einkünfte auf die Sozialleistungen angerechnet wer-
den, hat damit nichts zu tun. Ebenso wenig, solltest du ihr gegenüber
noch zu Betreuungsunterhaltsleistungen verpflichtet und entsprechend
leistungsfähig sein. Das eine (deine Unterhaltsverpflichtungen ihr und
dem gemeinsamen bzw. rechtlichem Kind gegenüber) hat mit dem an-
deren (ALG II- Leistungen in Bedarfsgemeinschaft/ Haushaltsgemein-
schaft) nichts zu tun. Und nur, weil der Neue hier etwas vorschießt bzw.
selbst ausgibt, heißt das eben nicht, dass du von deinen Unterhaltsver-
pflichtungen befreit bist. Natürlich muss sie Unterhaltsansprüche erst
mal geltend machen, wenn du diese freiwillig nicht leistest.
Im Übrigen wird ihr neuer Freund, mit dem sie gerade erst ein paar Wo-
chen was hat, vorm Gericht sicher nicht als ihr neuer Einstands- Lebens-
partner i.d.S. gewertet werden.

Da du die Vaterschaft anerkannt hast, kann sie dir diese auch nicht ab-
erkennen. Der leibliche Vater könnte höchstens die Feststellung seiner
Vaterschaft beantragen, wie jeder weitere Kandidat, der glaubt der leib-
liche Vater ihres Kindes zu sein.
Das aber auch eher nur theoretisch, da du zugleich der soziale Vater des
Kindes bist und das bisherige Familiengefüge schützenswerter sein dürfte,
so du dieses denn möglichst aufrecht erhältst (Umgang, Betreuung, Sorge
usw.) und deine Ex, ihr Gefolge und deren Macken endlich mal beiseite lässt.
Also was kümmert es dich, was andere Männer für Probleme haben und
was die beantragen wollen? Sollen sie doch machen. Kümmer dich lieber
um deinen Kram und das, was im Hier und Jetzt eben ist.

Und da bist du nun mal der rechtliche Vater von zumindest dem jüngeren
Kind und basta. Was interessieren dich in diesem Zusammenhang ihre sämt-
lichen Nebenkriegsschauplätze?

Du behauptest hier zwar, deine "Kinder" zu vermissen. Aber wirklich wahr-
nehmen konnte ich das hier bisher nicht. Deine Beiträge bzw. deren Inhal-
te drehen sich fast ausschließlich nur darum, über deine Ex herziehen zu
wollen, irgendwas in ihre Sphäre liegendes verstehen zu wollen usw. usf.
Du verschwendest deine Energie also nur auf "Blödsinnigkeiten", anstatt
auf "deine Kinder" oder darauf, mit diesen möglichst bald wieder regel-
mäßig Kontakt/ Umgang haben zu können.

Im Übrigen braucht man, um den Umgang "geltend" zu machen, sicher
nicht erst ewig Gespräche mit der Gegenseite zu führen, sondern man
zeigt dem Alleinsorgeberechtigten eben konkret an, wann man seine
Kinder gern, wie und wo regelmäßig zum Umgang haben möchte und
das kann man gleichzeitig auch gern dem Jugendamt so mitteilen. Will
sie dann lieber herum zicken usw., soll sie es doch tun. Keiner zwingt
sie dazu, sich vor Gericht oder dem Amt als "gute Mutter" darstellen zu
müssen, die das Kindeswohl im Auge hat. Und gerade weil besonders
kleine Kinder nicht ewig auf eine gerichtliche Entscheidung warten müs-
sen sollen, gibt es eben das "Beschleunigungsgebot". Während du hier
also lieber herum eierst, haben andere Väter bzw. ausgeschlossene El-
ternteile in 4 oder 8 Wochen bereits Klärungen herbei geschaffen und
selbst, wenn diese dann womöglich erstmal nur vorübergehend sind.

Also, wie gesagt, so wirklich ernst kann ich dich, was die Kinder angeht,
gerade nicht nehmen.
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Geändert von Lilly 22 (06.09.2018 um 16:41 Uhr)
Lilly 22 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 06.09.2018, 21:07   #90
MiaMarietta
Special Member
 
Registriert seit: 02/2016
Ort: BW
Beiträge: 2.857
Ich glaube auch, Mitleid zu erheischen ist ihm um einiges wichtiger, als tatsächlich etwas zu ändern. Ansonsten würde er endlich mal deutliche Grenzen setzen und sich um das Wesentliche tatsächlich mal ordentlich kümmern. Aber er hat ja jedesmal nur irgendwelche Gegenargumente. Ich finde das so wenig glaubhaft.
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