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Du befindest dich im Forum: Singles und ihre Sorgen. Du hast es satt, "glücklicher" Single zu sein? Eine neue Beziehung in Aussicht, aber wie gehts jetzt weiter? Unglücklich verliebt? Hier ist deine Plattform, um über alles rund um das Single-Leben und Beziehungsanbahnung zu diskutieren. Bitte beachtet, daß es hier um persönliche Probleme geht, bei welchen Hilfe und Ratschläge gefragt sind. Den Finger in die Wunde des Threaderstellers zu legen, trägt nicht zur Problemlösung bei. Wir bitten euch deshalb, hier mit Feingefühl zu agieren.

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Alt 01.11.2012, 22:17   #21
Ylva
Member
 
Registriert seit: 10/2012
Ort: NRW Nähe Münster
Beiträge: 337
Zitat:
Zitat von Valentino Beitrag anzeigen
Doch, ist erlaubt und kein Problem, so zumindest das Oberlandgericht Koblenz: Klick
Oh, danke Valentino. Dann habe ich mich wohl geirrt.

Dann sehe ich darin kein Problem, wenn wirklich Liebe und Entschlossenheit mit
im Spiel sind. Als außenstehende Person würde ich es, wie man vielleicht bei
mir zuvor schon herauslesen konnte, sicherlich nicht verurteilen.^^
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Alt 02.11.2012, 05:15   #22
Shirlei
Member
 
Registriert seit: 09/2012
Beiträge: 84
Zitat:
Zitat von Valentino Beitrag anzeigen
Meine Freundin ist erwachsen. Bei mir bin ich da nicht ganz sicher
Dan solltest du aufpassen, das diene Freundin dich nicht sexuell ausnutzt...

Aber du siehst, es ist schon nen bisl was anderes...


Zitat:
Zitat von Valentino Beitrag anzeigen
Der TE ist 24, nicht 30 Jahre alt und er beschreibt das Mädchen als sehr reif, älter wirkend.
Meinen Senf zum eigentlichen TE hatte ich schon dazugegeben, es wäre bei ihm erlaubt, sollange keine sexuellen Handlungen begangen werden, mein letzter Beitrag richtete sich aber an steirerm30 der sich als 3 jähriger Mann in ein Mädchen aus seiner Jugendgruppe "verknallt" hat und das ist strafbar, von daher brauchen wir da eigentlich nicht drüber zu diskutieren.

Zitat:
Zitat von Valentino Beitrag anzeigen
Nein, ich finde es nicht normal, hab ich auch oben schon geschrieben. Ich finde es aber nicht unbedingt verboten.
Bei ihm wäre es auch nicht generell verboten...

Zitat:
Zitat von Valentino Beitrag anzeigen
Immerhin sind die Eltern des Mädchens informiert. Außerdem ist meine Meinung nicht relevant. Es ist nicht meine Beziehung.

Die Eltern sind aber nicht dahingehen informiert, das der TE eine Beziehung mit der Tochter anstrebte.

Türlich ist deine Meinung relevant, es wurde ja nach Meinungen/Rat gefragt.

Zitat:
Zitat von Valentino Beitrag anzeigen
Jepp, würde ich und hab ich auch schon, nicht genau in dieser Alterskonstellation, aber so ähnlich.
Genau, nicht in dieser Alterskonstellation dein beschriebens 14/18 ist ja kein Problem.

Zitat:
Zitat von Valentino Beitrag anzeigen
Meinen Kindern hab ich immer mein vollstes Vertrauen geschenkt. Sie haben heute alle einen Partner, die Älteste ist verheiratet, der Jüngste mit seinen 11 Jahren auch in einer festen Beziehung. Seine Freundin ist 9 Jahre alt
Das ist auch gut, aber einem 30 jährigem (oder noch älterem) Mann würde ich das nicht.

Mein 10 jähriger Neffe hat auch schon eine "Freundin" sie kommt nach der Schule zum spieler und er knutscht sie gern ab, das die beiden eine "Beziehung" führen, würde ich aber nicht sagen.

Zitat:
Zitat von Valentino Beitrag anzeigen
P.S. Ich hatte selber mit ca. 14 Jahren eine Freundin, hätte beinahe auch Sex mit ihr gehabt. Sie hatte mich mit dem Alter angelogen. Sie war 11 Jahre, sah aus wie 16....
Ob ne 11 Jährige schon Achsel/Schambeharung und Brüste hat ?

Der Link bezieht sich NUR auf sexuellen missbrauch von SCHUTZBEFOHLENEN, nicht aber auf sexuellen Missbrauch bei Jungendlichen, der Lehrer wurde in dieser Sache freigesprochen, weil das Mädchen angeblich nicht seine Schutzbefohlene war (ich sehe das aber auch anders) damit wird er aber nicht automatisch auch vom sexuellem Missbrauch bei Jugendlichen freigesprochen, das geht nämlich nicht.

Das Gesetz sieht ganz klar vor, das eine erwachsene Person (ab 21) keine Sexuellen Handlungen an Jugendlichen bis 16 vornehmen darf.

Der Unterschied ist, das der Missbrauch von Schutzbefohlenen härter bestraft wird, als der missbrauch von Jugendlichen, darauf gibt es (leider) nur eine Gedlstrafe.

http://dejure.org/gesetze/StGB/182.html
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Shirlei ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 02.11.2012, 06:08   #23
Valentino
Frei
 
Registriert seit: 06/2010
Ort: Westerwald
Beiträge: 11.685
Zitat:
Zitat von Shirlei Beitrag anzeigen
Ob ne 11 Jährige schon Achsel/Schambeharung und Brüste hat ?
Jepp, hatte sie, hab ich alles erforscht

Zitat:
Zitat von Shirlei Beitrag anzeigen
Das Gesetz sieht ganz klar vor, das eine erwachsene Person (ab 21) keine Sexuellen Handlungen an Jugendlichen bis 16 vornehmen darf.
Warum wurde dann der Lehrer freigesprochen?
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Alt 02.11.2012, 08:50   #24
gastlovetalk
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Zitat:
Zitat von Valentino Beitrag anzeigen
Warum wurde dann der Lehrer freigesprochen?
Weil es in dem Verfahren um den sexuellen Missbrauch von Schutzbefohlenen ging. §§ 174 ff. StGB.

Da das Mädchen zum Zeitpunkt des wie auch immer aussehenden GVs schon 14 und somit kein Kind mehr war, konnte § 176 StGB, Sexueller Missbrauch von Kinder, nicht greifen. Und da die Handlung scheinbar mit Einvernehmen war, fällr auch eine sexuelle Nötigung / Vergewaltigung weg!

Somit hatte das OLG Koblenz zu entscheiden, ob ein Obhutsverhältis bestand. Und das wurde verneint.
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Alt 02.11.2012, 08:55   #25
gastlovetalk
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Zitat:
Zitat von Shirlei Beitrag anzeigen
[...] Lenk dich lieber mit ner Freundin in deinem Alter ab...
Und ich an deiner Stelle würde mit der Jugengruppe in der sie ist nix mehr machen, den so fair muss man sein, wenn man "befangen" ist.

Was machst Du Steirer eigentlich so an? Er hat sich doch klar distanziert und ist froh darüber, dass an dem einen Abend nichts mehr ging!

Er hat den TE doch ebenfalls nur wach rütteln wollen, und zwar mit einem persönlichen Beispiel. Das hilft doch meist mehr, als leere Floskeln ohne eigene Erfahrungen im Hintergrund!
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Alt 02.11.2012, 08:58   #26
Valentino
Frei
 
Registriert seit: 06/2010
Ort: Westerwald
Beiträge: 11.685
Zitat:
Zitat von hesse16 Beitrag anzeigen
Da das Mädchen zum Zeitpunkt des wie auch immer aussehenden GVs schon 14 und somit kein Kind mehr war, konnte § 176 StGB, Sexueller Missbrauch von Kinder, nicht greifen. Und da die Handlung scheinbar mit Einvernehmen war, fällr auch eine sexuelle Nötigung / Vergewaltigung weg!
Weiss ich doch. Die Frage richtete sich an Shirlei, der anderer Auffassung ist.
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Valentino ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 02.11.2012, 09:02   #27
gastlovetalk
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Zitat:
Zitat von Valentino Beitrag anzeigen
Weiss ich doch. Die Frage richtete sich an Shirlei, der anderer Auffassung ist.
Vielleicht versteht es Shirlei dann jetzt auch. Oder nimmt es eben hin. Was man persönlich zu der Sache meint oder wie man das ethisch vertreten kann, als Lehrer einer Schule, auch wenn man KEIN Obhutsverhältnis hat, eine Schülerin zu ******, steht auf einem anderen Blatt!
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Alt 02.11.2012, 09:26   #28
gastlovetalk
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Beiträge: n/a
Aber ob DISESE Ehe wirklich hält???

Zitat:
Zitat von Valentino Beitrag anzeigen
[..] Meine Tochter hatte mit 14 Jahren ihren ersten Freund kennen gelernt. Er war damals 4 Jahre älter als sie und ich das auch heute noch. Das ist zwar kein so großer Altersunterschied wie bei Dir, aber genau das Alter des Mädchens.

Sie haben letzten Monat geheiratet
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Alt 02.11.2012, 09:28   #29
Valentino
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Registriert seit: 06/2010
Ort: Westerwald
Beiträge: 11.685
Zitat:
Zitat von hesse16 Beitrag anzeigen
Aber ob DISESE Ehe wirklich hält???
Warum nicht?

Mein Sohn hat mit 15 seine Freundin, damals 14 kennen gelernt und ist nach fast 3 Jahren immer noch glücklich mit ihr, zumindest wenn man den Einträgen bei facebook Glauben schenken darf..
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Geändert von Valentino (02.11.2012 um 09:32 Uhr)
Valentino ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 02.11.2012, 10:12   #30
gastlovetalk
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Beiträge: n/a
Zitat:
Zitat von Valentino Beitrag anzeigen
Warum nicht?

Mein Sohn hat mit 15 seine Freundin, damals 14 kennen gelernt und ist nach fast 3 Jahren immer noch glücklich mit ihr, zumindest wenn man den Einträgen bei facebook Glauben schenken darf..
Alles kann, nichts muss!

Ich glaube aber, und das ist glaube ich auch eine herrschende Meinung hier, dass Ehen zwischen Jugendlieben nicht unbedingt halten. Irgendwann kommt die Zeit, wo man "nicht erlebtes" vermisst. Die Entwicklung eines Menschen ist doch eigentlich erst mit Ende 20, Anfang 30 abgeschlossen. (und natürlich entwickelt man sich IMMER weiter, aber das grobe Gerüst steht ja dann schon).

Ich spreche halt aus meiner eigenen Erfahrung.

Aber bitte versteh mich nicht falsch. Ich freue mich für jeden, der den Rest seines Lebens mit diesem einen Partner glücklich ist!

Ich wollte die Ehe Deiner Tochter nicht grundsätzlich in Frage stellen und ich wünsch ihr alles Gute!
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