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Alt 07.09.2020, 15:47   #21
Anna-Lia
 
Registriert seit: 03/2008
Beiträge: 12.642
Zitat:
Zitat von Manati Beitrag anzeigen
Und dann ist der "Samenspender" am Schluss der Zahlarsch.


Nichts als Vorurteile. Man kann sowas ja vorher klären. Ich hab neulich eine Geschichte gelesen, wo ein Mann und eine Frau sich als Eltern zusammengetan haben und das Kind jetzt auch gemeinsam großziehen. Als Freunde.
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Alt 07.09.2020, 15:48   #22
Manati
Forumsgast
 
Beiträge: n/a
Zitat:
Zitat von Anna-Lia Beitrag anzeigen


Nichts als Vorurteile. Man kann sowas ja vorher klären. Ich hab neulich eine Geschichte gelesen, wo ein Mann und eine Frau sich als Eltern zusammengetan haben und das Kind jetzt auch gemeinsam großziehen. Als Freunde.
Das ist sicher möglich.
Aber, ganz ehrlich, letztlich ist der Mann verpflichtet, für das Kind zu zahlen, das Binchen möchte. Ganz egal, wie sich die Situation entwickelt.
Ich bin mir nicht sicher, wie viele Männer man im nüchternen Zustand dazu überreden kann.
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Alt 07.09.2020, 16:14   #23
Anna-Lia
 
Registriert seit: 03/2008
Beiträge: 12.642
Äh, dir ist aber schon klar, dass die Unterhaltspflicht für beide gilt. Und wenn zwei sich zu sowas entscheiden, wollen sie ja auch gemeinsam für das Kind da sein. Und für alle anderen Eventualitäten gibt es sicher rechtliche Vereinbarungen, die man treffen kann. Für alle Fachfragen: bitte an einen einschlägigen Anwalt wenden
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Alt 07.09.2020, 16:25   #24
Dexter Morgan
Dissident
 
Registriert seit: 12/2017
Ort: Miami 🏝️
Beiträge: 6.400
Zitat:
Zitat von Anna-Lia Beitrag anzeigen
Äh, dir ist aber schon klar, dass die Unterhaltspflicht für beide gilt.
Mit dem Unterschied, dass der Vater erstmal nicht das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat und auch nicht bekommt, es sei denn, die Mutter vernachlässigt das Kind. Sie hat das Wunschkind und den Zahlarsch, der sich um Termine bemühen muss, sein Kind sehen zu dürfen. Jackpot.

Niemand macht das mit. Darum bleiben Samenspender anonym. Fällt einer aus der Anonymität, hat das Kind Anspruch gegen ihn. Das ist bereits ein hohes Risiko. Aber das, was die TE sich da vorstellt, ist völlig absurd.
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Alt 07.09.2020, 16:36   #25
Manati
Forumsgast
 
Beiträge: n/a
Zitat:
Zitat von Anna-Lia Beitrag anzeigen
Äh, dir ist aber schon klar, dass die Unterhaltspflicht für beide gilt. Und wenn zwei sich zu sowas entscheiden, wollen sie ja auch gemeinsam für das Kind da sein. Und für alle anderen Eventualitäten gibt es sicher rechtliche Vereinbarungen, die man treffen kann. Für alle Fachfragen: bitte an einen einschlägigen Anwalt wenden
Mir ist das schon klar, aber es gibt ja auch die Realität, und in der kümmern sich in der Regel die Frauen Vollzeit um die Kinder und die Männer zahlen dafür, wenn es irgendwann in die Brüche geht, unabhängig von der Beziehung.
Da der Mann dem Kind, nicht der Frau, gegenüber zur Zahlung verpflichtet ist, kann man das nicht rechtlich regeln. Der Mann ist am Schluss der Depp bei so einer Konstellation.

Abgesehen davon, dass es, meine ich, extrem abschreckend wirkt, wenn eine Frau, auf Teufel komm raus, auch ohne Familie, ein Kind möchte. (Und abgesehen davon, dass man sich als Alleinerziehende ins Armutrisiko befördert.)
Wenn eine Beziehung besteht, aus der ein Kind entsteht, und dann gibt es eine Scheidung oder Trennung - ist ja meist alles schon kompliziert genug. Aber wenn jemand einfach seine Fruchtbarkeit checken lässt um sich von irgendwem schwängern zu lassen, führt das zu Problemen. Man kann diesen Weg natürlich gehen, er ist legal, aber es wird auf die meisten Männer, die nicht total verzweifelt sind, sehr abschreckend wirken (auch wenn beim Mann ein genereller Kinderwunsch vorhanden sein sollte).

Ich kenne übrigens so einen Fall, da war ich mal Babysitterin. Frau hat sich Mann mit vermeintlich "guten Genen" (intelligent, attraktiv, kreativ) zum Kindermachen ausgesucht. Es gab Absprachen, die sind rechtlich nicht haltbar. Am Ende ist das Kind ohne Vater aufgewachsen und der Mann hat trotzdem Geld abdrücken müssen. DAS halte ich für den realistischeren Fall als die heile Welt (denn wenn Vater und Mutter zusammen leben wollen und alles gemeinsam machen wollen, warum führen sie keine Beziehung, in der das Kind zur Welt kommt?).
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Alt 07.09.2020, 16:51   #26
Anna-Lia
 
Registriert seit: 03/2008
Beiträge: 12.642
Kann ich nicht einschätzen, welche Regelungen da möglich und wie verbindlich die dann sind... Bin kein Fachanwalt.

Denke aber mal, man kann das vernünftig regeln, wenn man es klug / mit Fachanwalts-Hilfe macht.

Immerhin gibt es ja Fälle, die funktionieren.

Und wie offen Menschen für dieses Thema sind, ist sicher individuell.

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Alt 07.09.2020, 17:08   #27
Dexter Morgan
Dissident
 
Registriert seit: 12/2017
Ort: Miami 🏝️
Beiträge: 6.400
Zitat:
Zitat von Anna-Lia Beitrag anzeigen
Denke aber mal, man kann das vernünftig regeln, wenn man es klug / mit Fachanwalts-Hilfe macht.
Nein. Das liegt daran, dass das Kind einen Anspruch hat, nicht die Mutter. Die kann dem Kind nicht durch Vereinbarungen seine Rechte nehmen.

Zitat:
Zitat von Anna-Lia Beitrag anzeigen
Immerhin gibt es ja Fälle, die funktionieren.
Welche? Hab' ich nie von gehört. Nichtmal, dass jemand (als Mann) so einen Quatsch überhaupt in Erwägung gezogen hätte.
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Alt 07.09.2020, 17:15   #28
Manati
Forumsgast
 
Beiträge: n/a
Zitat:
Zitat von Anna-Lia Beitrag anzeigen
Kann ich nicht einschätzen, welche Regelungen da möglich und wie verbindlich die dann sind... Bin kein Fachanwalt.

Denke aber mal, man kann das vernünftig regeln, wenn man es klug / mit Fachanwalts-Hilfe macht.

Immerhin gibt es ja Fälle, die funktionieren.

Und wie offen Menschen für dieses Thema sind, ist sicher individuell.

Ein Mann, der ein Kind zeugt, zahlt Unterhalt an das Kind. Das lässt sich nicht mit einer Regelung zwischen Vater und Mutter aussetzen.
Wer also in so einer Konstellation (Frau, die Mutter werden will, sucht irgendeinen, der mitzieht) ein Kind zeugt, zahlt im schlimmsten Fall bis zum Ende des Studiums, ohne sein Kind zu sehen.
Ein Mann, der dafür offen ist, hat sicher eine Menge eigene Defizite. Denn selbst wenn man vorher vereinbart, dass der Vater geheim bliebe (wie ungerecht gegenüber dem Kind!): Sobald es rauskommt, ist er in der Verantwortung zu zahlen.
Wenn das so einfach wäre, würden nicht so viele Väter darüber klagen, dass sie zahlen müssen, obwohl sie das Kind nicht sehen (können oder dürfen).
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Alt 07.09.2020, 17:28   #29
Paladin301
Senior Member
 
Registriert seit: 09/2014
Ort: Hannover
Beiträge: 692
Just zu dem Thema hat gerade erst der Herr Solmecke auf dem Youtube Kanal von der Kanzlei WBS ein Video gemacht, wie die Anspruchslage ist, wenn die Frau ohne Absprache mit dem dem Partner die Pille absetzt. Die Ansprüche sind dann vergleichbar wie oben bereits geschildert, Schadenersatzansprüche der Mutter gegenüber sind selten durchsetzbar. Dem vorausgegangen war einst ein Video zur Rechtslage, wenn der Mann während des Verkehr unbemerkt das Kondom entfernt.

In die weiteren Schlägereien im Kommentarbereich habe ich mich aber nicht mehr eingemischt, aber die Doppelstandards waren allgegenwärtig, von beiden Seiten.
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Alt 07.09.2020, 17:51   #30
Lilly 22
 
Registriert seit: 05/2006
Ort: Alb Donau Kreis
Beiträge: 12.606
Zitat:
Zitat von Manati Beitrag anzeigen
...
Aber, ganz ehrlich, letztlich ist der Mann verpflichtet, für das Kind zu zahlen, das Binchen möchte. Ganz egal, wie sich die Situation entwickelt.
Ich bin mir nicht sicher, wie viele Männer man im nüchternen Zustand dazu überreden kann.
Dazu müsste er zunächst einmal offiziell als Vater feststehen. Inoffiziell
kann sie mit jedem x-beliebigen Mann, auch ohne eine solche Anerken-
nung/ Feststellung, vereinbaren, dass er als sozialer Vater des Kindes
Kontakt mit diesem pflegen darf usw. usf. (falls so etwas überhaupt ge-
plant ist).

Das Kind selbst hat zwar einen Anspruch darauf, zu wissen, wer dessen
Eltern ("Wurzeln") sind. Man kann in Deutschland aber keine Mutter da-
zu "zwingen", den Vater anzugeben ("Durchsetzung" des Anspruchs).
Sie kann einfach behaupten, es nicht zu wissen. Und das so lange, wie
der biologische Vater selbst auch daran festhält, weil er auf seine Eltern-
rechte daraus verzichtet. Nur auf eine Vermutung hin wird zudem kein
Jugendamt o.ä. ein Abstammungsgutachten anstreben, um ggf. einen
"Unterhaltsschuldner" ausfindig zu machen. Noch weniger, wenn dieser
sich ansonsten um ein Kind kümmert, die beiden also eine Bindung zu
einander pflegen ("Kindeswohl").

Und natürlich gibt es Männer außerhalb von Samenbanken, die sich auf
einen solchen Deal einlassen würden. Z.B. (homosexuelle) Männer, die
in einer Beziehung leben und ein leibliches Kind wollen, wo das innerhalb
ihrer Beziehung aber nicht klappt, gewünscht usw. ist. Darunter sicher
auch genügend, die zudem Unterhalt usw. freiwillig zahlen, weil sie sich
das leisten können und auch in diesem Punkt Verantwortung überneh-
men, ihr Kind unterstützen wollen. Solche wollen i.d.R. halt nur nicht,
dass es offiziell feststeht, rauskommt usw. usf.
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Lilly 22 ist offline   Mit Zitat antworten
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